Impressum & AGB

Hotel zur Brücke
Gerd Johannsmann
Hauptstr. 38
33428 Harsewinkel-Greffen
Telefon: 02588 / 890
Telefax: 02588 / 8989
email: info@hotel-zur-bruecke.de

Steuer.-Nr.: 346/504/2113
Ust.-Id.Nr.: DE 201 566 115

Aufsichtsbehörde: Industrie und Handelskammer
Landratsamt: Gütersloh




AGB Hotel zur Brücke:
1. Abschluss des Vertrages
1.1 Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer/Appartement und sonstige Leistungen bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage nicht mehr möglich war, bereitgestellt werden.

2. An- und Abreise
2.1 Ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung ist der Appartement-/Zimmerbezug nicht vor 14.00 Uhr des Anreisetages möglich.
2. 2 Die Zimmerrückgabe hat bis 12.00Uhr des Abreisetages zu erfolgen
Wird das Appartement nicht bis zu diesem Zeitpunkt geräumt, so ist das HZB berechtigt, 50% des vollen Zimmerpreises pro Tag zu berechnen. Bei einer Räumung nach 15.00Uhr kann der volle Zimmerpreis berechnet werden.

3. Leistungen, Preise
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt und den Angaben im HZB-Mietvertrag, der darauf Bezug nimmt. Mangels konkreter Preisvereinbarung gelten die im Preisaushang veröffentlichten Preise als Vertragsinhalt.
3.2 Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen MwSt., so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend.

4. Zahlung
4.1 Der Appartementpreis ist im Voraus zu bezahlen, da wir keine Kaution verlangen. Zusatzleistungen wie Telefon, Frühstück, Garage etc., sind nicht im Appartementpreis enthalten und jeweils nach Vorlage der Zwischen- oder Endrechnung zu bezahlen.
4.2 Ein Zahlungsverzug berechtigt das HZB zur Verweigerung von weiteren Leistungen aus dem etwa noch laufenden Vertrag, sowie zum Rücktritt von Verträgen über künftige Leistungen; darüber hinaus ist das HZB zur Berechnung des dabei entstandenen Schadens berechtigt.
4.3 Erfüllungsort für alle Zahlungsverpflichtungen ist der Betriebsstandort.
4.4 Eine Erstattung berechtigter und nicht in Anspruch genommener Leistungen durch den Mieter ist nicht möglich.

5. Stornobedingungen 5.1 Langzeitaufenthalte: Kostenlose Stornofrist bis 14 Tage vor Anreise. Danach erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von EUR 200,-.
5.2 Bei No-Show am Anreisetag berechnen wir die erste Nacht laut Liste bzw. den gesamten Zeitraum, den wir das Appartement/Zimmer gehalten haben.
5.3 Kündigungsfrist für vorzeitige Abreise beträgt 14 Tage.
5.4 Kurzzeitaufenthalte: Kostenlose Stornomöglichkeit bis 48 Std. vor Anreise, ansonsten berechnen wir den reinen Logispreis pro Zimmer/Tag
5.5 Messen und Oktoberfest: Kostenlose Stornofrist bis 4 Wochen vor Anreise, danach berechnen wir 50% des reinen Logispreises pro Zimmer/Tag Bei Stornierung 96 Std. vor Anreise berechnen wir den kompletten Logispreis pro Zimmer/Tag
5.6 Bei Nichtanreise haftet der Besteller.

6. Haftung
6.1 Der Mieter haftet für alle Schäden, die dem HZB durch ihn selbst, seine Gäste oder andere Personen, für die er verantwortlich ist, entstehen.
6.2 Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Mieter überlassenen Räume berechtigt das HZB zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses. Der Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Appartementpreises bleibt in Höhe eines Monatsentgelts bestehen.
6.3 Wird das HZB durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist das HZB dem Auftraggeber verpflichtet, sich um anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
6.4 Soweit das HZB für den Mieter Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Mieters; der Mieter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das HZB von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
6.5 Wir haften für:
6.5.1 Die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung.
6.5.2 Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
6.6 Gewährleistung
6.6.1 Wird eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß und verkehrsüblich erbracht, so kann der Mieter Nachbesserung verlangen.
6.6.2 Der Mieter kann eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Preises verlangen(Minderung), wenn nach fruchtlosem Abhilfeverlangen Leistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden. Der Mieter ist verpflichtet bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schaden gering zu halten. Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der HZB-Leitung mitzuteilen. Kommt der Mieter diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.

7. Besondere Hinweise
7.1 Tiere dürfen vom Mieter nicht mitgebracht werden.
7.2 Im Appartement ist nur Waschen von Kleinwäsche gestattet.
7.3 Der Mieter ist zur Gewährleistung der zuverlässigen Postzustellung gebeten, bei seiner Briefpost unbedingt seine Zimmer-Nr. anzugeben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist ausgeschlossen.
7.4 Das HZB ist berechtigt, vom Mieter die Einstellung oder die Verminderung von ungebührlichem Lärm zu fordern. Der Mieter ist verpflichtet, einer solchen Forderung durch das HZB zu entsprechen.
7.5 Jede Verletzung der guten Sitten durch den Mieter berechtigt das HZB zur sofortigen Vertragsauflösung unter Aufrechterhaltung seiner vertraglichen Ansprüche für den Zeitraum eines Monats. Darüber hinausgehende nachweislich entstandene Schäden sind dem HZB zu ersetzen.
7.6 Eine Vertragsauflösung ist weiter zulässig für den Fall einer langwierigen oder infektiösen Erkrankung des Mieters.
7.7 Weckaufträge wird das HZB mit größtmöglicher Sorgfalt erledigen. Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Erfüllung sind jedoch ausgeschlossen.
7.8 Auskünfte aller Art werden nach bestem Wissen erteilt, jedoch ohne Gewähr.
7.9 Fundsachen (liegen gebliebene Sachen) werden nur auf Anfrage zurückgesandt. Das HZB verpflichtet sich zur Aufbewahrung von 6 Monaten. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein ersichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
7.10 Für Geld und Wertsachen wird nicht gehaftet. Die Mieter werden gebeten, Geld und Wertsachen im Safe an der Rezeption zu hinterlegen.
7.11 Bei Verlust des Zimmerschlüssels berechnen wir EUR 100,-. Bei Verlust/Beschädigung des Garagen- oder Stellplatzschlüssels berechnen wir EUR 15,-.
7.12 Für Sachen, die zur chemischen Reinigung an der Rezeption abgegeben werden, übernimmt das HZB keine Haftung, höchsten aber den 5fachen Reinigungspreis laut Preisliste.
7.13 Der Gast erwirbt trotz Bestellung keinen Anspruch auf Bereitstellung konkreter und bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, ist der Betrieb verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in anderen Objekten zu bemühen.

8. Allgemeines
8.1 Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Gerichts am Betriebsort vereinbart.
8.2 Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihr entsprechende. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom HZB schriftlich bestätigt worden sind.